
Psychiatrie und Haft nach Flucht mit Krankenwagen
n-tv
Seine gefährliche Fahrt in einem gestohlenen Krankenwagen führte von Hamburg bis nach Kiel. Jetzt ist der 29-jährige Angeklagte verurteilt worden. Das Gericht hält ihn für eingeschränkt schuldfähig.
Kiel (dpa/lno) - Nach seiner halsbrecherischen Fahrt in einem gestohlenen Krankenwagen ist ein 29-Jähriger verurteilt worden - zu drei Jahren Haft und zusätzlicher Unterbringung in einer Psychiatrie. Er muss zuerst auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie, bevor er die Haftstrafe antreten kann.
Die erste Strafkammer des Landgerichts Kiel sprach den Angeklagten einer Reihe von Taten schuldig. Dazu zählen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung, tätliche Angriffe auf Vollzugsbeamte und Fahren ohne Führerschein. In das Urteil fließt auch eine Tat ein, die der Angeklagte in Sachsen-Anhalt begangen hat. Das Gericht stuft den 29-Jährigen als eingeschränkt schuldfähig ein wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung.
Der Mann hatte demnach am 18. November 2024 gegen Mitternacht einen Rettungswagen in der Nähe des Millerntores in Hamburg gestohlenen und sei damit bis nach Kiel gefahren, zum Teil mit viel zu hoher Geschwindigkeit. Im Rettungswagen habe er mit der Feuerwehr gesprochen. Er habe eine Pistole, Panzerfäuste und Handgranaten bei sich und werde diese einsetzen, habe er gesagt.
