Prozess um Tod von fünfjähriger Jesidin: Plädoyers erwartet
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Frankfurter Prozess um den Tod eines kleinen Mädchens aus der Volksgruppe der Jesiden geht in seine Schlussphase. Heute sollen die Plädoyers in dem Verfahren gegen den Iraker Taha Al-J. beginnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Menschenhandel und Mord vor, er muss sich seit April vergangenen Jahres vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verantworten.
Als mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz IS soll Al-J. unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete. Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch.
Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, wurde im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass die heute 30-Jährige tatenlos der Misshandlung des Kindes zugesehen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.