
Prüfung: Keine Behörden-Versäumnisse im Esslinger Fall
n-tv
In der Esslinger Altstadt tötet ein Mieter erst den Sohn des Vermieters, danach bricht ein Feuer aus. Die Behörden haben sich nicht strafbar gemacht, sagt die Staatsanwaltschaft.
Esslingen (dpa/lsw) - Nach den eskalierten Mietstreitigkeiten mit zwei Toten in Esslingen kann die Staatsanwaltschaft keinerlei Versäumnisse von Behörden erkennen. Eine mehrmonatige Prüfung habe keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten von Beteiligten der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der Stadt Esslingen, des örtlichen Gesundheitsamts und des Polizeipräsidiums Reutlingen ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung sowie weiterer Delikte werde abgesehen.
Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, hatte der Generalstaatsanwalt in Stuttgart die Staatsanwaltschaft in Heilbronn mit der Prüfung beauftragt. Die Beteiligten hätten zum Entscheidungszeitpunkt, also vor der Tat, fachlich und rechtlich vertretbar gehandelt, so die Argumentation der Prüfer. So habe etwa kein Anfangsverdacht wegen unerlaubten Herstellens oder Besitzes einer Schusswaffe vorgelegen, der eine Durchsuchung bei dem Mieter gerechtfertigt hätte.
Bei der Tat in einem Haus in der Esslinger Altstadt im November vergangenen Jahres hatte ein 61 Jahre alter Mieter zunächst den 31-jährigen Sohn des Vermieters mit einem selbstgebauten Schussapparat getötet - und dann sich selbst. Zudem soll der Mann ein Feuer gelegt haben. Auch die Verlobte des Sohnes des Vermieters war lebensgefährlich verletzt worden. Nach Erkenntnissen der Polizei waren Mietstreitigkeiten Auslöser für die Tat. Am nächsten Tag hätte die Wohnung des Mieters zwangsgeräumt werden sollen.
