Polnisches Verfassungsgericht erklärt EU-Gesetze für unvereinbar mit Verfassung
Die Welt
Der Streit zwischen Warschau und Brüssel um Polens Justizreform eskaliert. Das polnische Verfassungsgericht entschied, dass Bestandteile des EU-Rechts gegen die Verfassung des Landes verstoßen. Damit könnte sich Polen über Urteile des EuGH hinwegsetzen.
Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung Polens vereinbar. „Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt“, urteilten die Richter am Donnerstag. Die Entscheidung könnte den Streit zwischen Warschau und Brüssel um die Reform des polnischen Justizsystems weiter anheizen.
Konkret ging es bei dem Verfahren darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 zu überprüfen.