
Polizeischuss in Rücken: Gericht sieht keine Notwehr
n-tv
In einem Düsseldorfer Park am Hauptbahnhof schießt ein Polizist einem Unbewaffneten in den Rücken. Es war keine Notwehr, sagt das Gericht. Aber was war es dann?
Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Prozess gegen einen Polizisten, der einem unbewaffneten Flüchtenden in den Rücken geschossen hat, sieht das Gericht keine Notwehrsituation, die den Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt hätte. "Die Voraussetzungen für einen gezielten Schusswaffeneinsatz lagen nicht vor", sagte der Vorsitzende Richter bei einer vorläufigen Bewertung. Das Vorgehen erfülle "objektiv den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung im Amt".
"Wenn sich eine Person weg bewegt, ist da nichts, was man als Angriff sehen könnte. Wir sehen entsprechend keine Notwehrlage." Dennoch müsse man Polizisten zugutehalten, dass sie sich unter erheblichen Zeitdruck und schwierigen Einsatzbedingungen entscheiden müssen, falsche Wahrnehmungen und fehlerhafte Rechtsanwendung inbegriffen.
Das Gericht sei noch unschlüssig, wie es den Fall rechtlich zu bewerten habe, möglicherweise als fahrlässige Körperverletzung. Der Staatsanwalt bekräftigte, man hätte in der Situation allenfalls über Warnschüsse nachdenken können. Auch wenn der Polizist angenommen habe, dass der Mann mit einem Messer und einem Taser herumlaufe: Die rechtlichen Vorgaben für eine gezielte Schussabgabe hätten nicht vorgelegen.
