Polen bleibt auf Konfrontationskurs mit der EU
DW
Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. Die Entscheidung könnte den Streit zwischen Warschau und Brüssel weiter anheizen.
Kann europäisches Recht in Zweifelsfällen über dem polnischen Verfassungsrecht stehen? Das polnische Verfassungsgericht in Warschau hat entschieden und wertet Teile des EU-Rechts als unvereinbar mit dem nationalen polnischen Recht.
"Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt", urteilten die Richter in Warschau.
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