
Peters' Roman "Innerstädtischer Tod" darf weiter erscheinen
n-tv
Der Roman "Innerstädtischer Tod" schildert den Versuch eines Künstlers, in einer Galerie unterzukommen. Der Berliner Galerist Johann König sieht darin zu viel Ähnlichkeit zu sich und seiner Arbeit. Nicht ganz abwegig, urteilt nun ein Gericht. Doch das erkenne der Leser nicht. Zumindest nicht aus dem Buch.
Der Roman "Innerstädtischer Tod" des Schriftstellers Christoph Peters darf weiter erscheinen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden und einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Berliner Galeristen Johann König und seiner Frau Lena ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen.
Damit scheiterten die Antragsteller mit ihrem Versuch, dem Luchterhand Literaturverlag eine Verbreitung des Buchs oder einzelner Passagen daraus einstweilen zu untersagen. Die Anwaltskanzlei, die das Ehepaar vertritt, kündigte an, Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Zwar geht die Kammer davon aus, dass Johann und Lena König aufgrund der in der Antragsschrift geschilderten Übereinstimmungen zwischen ihnen und den Romanfiguren Konrad und Eva-Kristin Raspe jedenfalls für einen Teil des Leserkreises erkennbar sind. "Allein dies reicht indes für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht aus", heißt es in der Entscheidung. Die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der Kunstfreiheit falle daher zugunsten des Luchterhand Literaturverlages als Verlegerin des Werks aus.
