
Panzerwrack darf gegenüber russischer Botschaft stehen
n-tv
Mit vielen Einwänden wollen die Behörden des Berliner Bezirks Mitte die zeitlich begrenzte Ausstellung eines Panzerwracks vor der russischen Botschaft untersagen. Doch ein Berliner Gericht wischt die Bedenken ausnahmslos vom Tisch.
Ein zerschossener russischer Panzer darf als zeitweiliges Mahnmal gegenüber der russischen Botschaft in Berlin aufgestellt werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und verpflichtete damit den Bezirk Mitte zur Genehmigung der geplanten Aktion eines Vereins. Das Panzerwrack könne zwar voraussichtlich nicht direkt vor der Botschaft auf dem Boulevard Unter den Linden aufgestellt werden, weil die dortige Mittelpromenade nicht für eine Belastung von 40 Tonnen ausgelegt sei. Möglich sei das aber gegenüber auf einem gesperrten Teilstück der Schadowstraße, befand das Gericht.
Der Bezirk hatte argumentiert, dass in dem Wrack "wahrscheinlich Menschen gestorben" seien, die Ausstellung sei daher nicht angemessen. Zudem berühre sie die außenpolitischen Interessen Deutschlands, weswegen es Gespräche mit dem Senat und der Landesregierung bedürfe. Außerdem handele sich nicht um Kunst. Ferner werde Verkehr behindert und Menschen psychisch belastet.
Das Gericht urteilte, ob es sich um Kunst handele, sei unerheblich, es gehe um zulässige Meinungsfreiheit. Der Fahrzeugverkehr werde nicht beeinträchtigt, die Aufstellung für zwei Wochen sei unproblematisch, Gründe der Pietät und der außenpolitischen Interessen seien nicht relevant.
