
OVG: Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden
n-tv
Es bleibt dabei. Wölfin Gloria darf nicht abgeschossen werden. Diese Entscheidung aus der Vorinstanz hat das NRW-OVG mit Sitz in Münster jetzt bestätigt.
Münster (dpa/lnw) - Der Abschuss der Wölfin GW954f - besser bekannt als Gloria - bleibt untersagt. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag mitgeteilt. Damit bestätigte das OVG Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2024. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 21 B 74/24, 21 B 75/24, 21 B 76/24).
Zur Begründung teilte das OVG mit: Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfin des Kreises Wesel sei fehlerhaft. Der Kreis habe nicht dargelegt, dass Gloria ein problematisches, auf geschützte Weidetiere ausgerichtetes Jagdverhalten zeige. Außerdem habe die Schadensprognose des Kreises Defizite. Die Abwägung des Kreises zwischen artenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen sei ohne die Benennung von zukünftigen Schäden nicht brauchbar.
Durch den Abschuss von Gloria würde die Wolfs-Population im Westmünsterland um ein Drittel reduziert und das einzige fortpflanzungsfähige Weibchen würde getötet. Der vom Kreis angenommene Ausgleich durch Zuzug eines anderen Weibchens bleibe spekulativ, so das Gericht.
