
OVG-Urteil schützt Lüneburger Heide
n-tv
Das OVG in Lüneburg hat Anträge von Landwirten zur Bewirtschaftung im Landschaftsschutzgebiet abgelehnt. Der Naturschutz sei hoch zu bewerten.
Lüneburg (dpa/lni) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Schutz der Lüneburger Heide bestätigt. Das 2020 ausgewiesene Naturschutzgebiet im Landkreis Heidekreis und Harburg wurde überwiegend als rechtmäßig bestätigt. Das mehr als 23.000 Hektar große Areal ist das größte Naturschutzgebiet Niedersachsens. Damit wurden Anträge von Landwirten beziehungsweise Eigentümern von unter Schutz gestellten Flächen abgelehnt, wie es in einer Mitteilung hieß.
Die Kläger hatten die Bewirtschaftungsbeschränkungen gerügt und vorgetragen, dass eine Reihe von Verboten der Verordnung unverhältnismäßig sei. In einem Fall einigte sich man sich in der mündlichen Verhandlung über eine zu bewirtschaftende Fläche.
Für unwirksam erklärte das OVG in Lüneburg das Verbot, das Naturschutzgebiet unterhalb einer Höhe von 150 Metern mit Flugkörpern wie Segelflugzeugen oder Hubschraubern zu überfliegen, darin zu starten oder zu landen. Der Naturschutzbehörde fehle dafür die Regelungskompetenz. Dies gelte aber nicht für die Beschränkung für den Betrieb von Modellflugzeugen oder Drohnen.
