![Obergrenzen für Wohnraumgröße rechtens](https://bilder2.n-tv.de/img/incoming/crop23372829/8231323122-cImg_16_9-w1200/imago0078352330h.jpg)
Obergrenzen für Wohnraumgröße rechtens
n-tv
Die Kinder sind aus dem Haus, somit haben die Eltern mehr Platz. Was aber passiert, wenn einer von ihnen Hartz IV beantragt? Einer Frau werden Leistungen vom Jobcenter verwehrt, weil ihr Haus zu groß sein soll. Schließlich landet der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht.
Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von Wohneigentum sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Mittel der Allgemeinheit zur Hilfe bedürftiger Mitglieder sollten nur in Fällen aktueller Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Das heißt konkret: Wenn zum Beispiel eine Familie ein Haus oder eine größere Wohnung besitzt und die Kinder ausziehen, sinkt die Quadratmeterzahl, die für den Bezug staatlicher Leistungen als angemessen gilt. Den Betroffenen würden keine Leistungen verwehrt, die sie zur Existenzsicherung benötigten, entschieden die Richterinnen und Richter. "Denn sie verfügen über Wohneigentum, das sie einsetzen und damit ihren Bedarf selbst sichern können."
Der Entscheidung zufolge darf die Bewertung, ob selbst bewohntes Eigentum von Hartz-IV-Empfängern angemessen ist, von der Zahl der Bewohner abhängen. Die entsprechende Regelung verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber müsse nicht berücksichtigen, ob früher mehr Menschen wie etwa inzwischen ausgezogene Kinder in der Wohnung gewohnt hätten.
Selbst genutztes Wohneigentum gehört zum sogenannten Schonvermögen. Es muss also beispielsweise nicht verkauft werden, wenn jemand Arbeitslosengeld II beantragt. Allerdings muss die Wohnung angemessen sein, also nicht zu groß. Wie groß sie sein darf, hängt von der Zahl der Bewohner ab.
![](/newspic/picid-2921044-20240617115026.jpg)
Freiburg (dpa/lsw) - Mindestens vier Menschen sind in einer Freiburger Diskothek durch Pfefferspray verletzt worden. Ein 22-jähriger Mann soll am frühen Sonntagmorgen im Untergeschoss des Clubs das Reizgas versprüht haben, wie die Polizei am Montag mitteilte. Zuvor war er nach ersten Erkenntnissen mit einem ihm bekannten Paar in einen Streit geraten. Der Rettungsdienst versorgte die Verletzten vor Ort. Unter ihnen seien den Angaben zufolge sowohl das Paar als auch unbeteiligte Menschen gewesen. Das Polizeirevier Freiburg-Nord ermittelt nun in dem Fall.
![](/newspic/picid-2921044-20240617115022.jpg)
Aschaffenburg (dpa/lby) - Zwei Männer sollen auf dem Aschaffenburger Volksfest rassistische Parolen zum Lied "L'amour toujours" gegrölt haben. Der Sicherheitsdienst habe den 24-Jährigen und den 25-Jährigen nach dem Vorfall am Samstag sofort aus dem Festzelt gebracht, teilte die Polizei am Montag mit. Anschließend seien sie des Geländes verwiesen worden. Die Polizei ermittle nun wegen des Anfangsverdachts einer Volksverhetzung. Im Zusammenhang mit dem Lied von Gigi D'Agostino gibt es immer wieder Schlagzeilen, weil zuletzt vielerorts Menschen dazu rassistische Parolen gebrüllt hatten. Der italienische DJ stellte zu den rechtsextremen Umdichtungen zur Melodie seines Hits von 1999 bereits klar, dass es in seinem Lied ausschließlich um Liebe gehe.
![](/newspic/picid-2921044-20240617115003.jpg)
Neustadt an der Orla (dpa/th) - Im Saale-Orla-Kreis hat ein polizeibekannter 39-Jähriger einen Passanten mit einem Messer bedroht. Wie die Polizei am Montag mitteilte, meldeten Anwohner am Samstagabend, dass ein Mann in Neustadt an der Orla mit einem Messer umher laufen soll. Der Passant versuchte dem Täter das Messer abzunehmen und wurde daraufhin von dem 39-Jährigen bedroht, wie es hieß. Daraufhin flüchtete der Täter zunächst. Der Passant blieb unverletzt.
![](/newspic/picid-2921044-20240617110839.jpg)
Kassel (dpa/lhe) - Ein Mann ist in Kassel nach Drohungen gegen mehrere Passanten festgenommen worden. Der 26-Jährige soll am Samstag wahllos andere Menschen angeschrien und mit dem Tode bedroht haben, wie die Polizei am Montag mitteilte. Laut Zeugen habe er auch ein Messer bei sich gehabt. Die Polizei nahm den Mann fest und fand zwei größere Messer in seinem Hosenbund.
![](/newspic/picid-2921044-20240617110831.jpg)
Deining (dpa/lby) - Eine Betonwand ist beim Abladen auf einen 23-jährigen Arbeiter im Landkreis Neumarkt in der Pfalz gefallen und hat diesen lebensbedrohlich verletzt. Er wurde am Freitag wegen schweren Verletzungen an den Beinen und im Beckenbereich mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht, wie die Polizei am Montag mitteilte. Zuvor habe er zusammen mit einem 62-jährigen Kollegen in Deining die Betonwand mithilfe eines Kranes abgeladen. Die Polizei ging zunächst von einer unsachgemäßen Sicherung aus. Zusammen mit dem Gewerbeaufsichtsamt ermittelt jetzt die Polizei.