
Nur wenige Menschen lassen offiziell ihr Geschlecht ändern
n-tv
Wer sein Geschlecht ändern lässt, benötigt meist neue Ausweisdokumente. Oft müssen damit einhergehend auch neue Vornamen eingetragen werden. Solche Verwaltungsakte sind in den Brandenburger Kommunen bisher überschaubar.
Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg haben in den vergangenen Jahren nur sehr wenige Menschen ihr Geschlecht offiziell ändern lassen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter märkischen Kommunen. So wurden etwa in Oranienburg (Oberhavel) in den vergangenen vier Jahren nur fünf Anträge auf Änderung des Geschlechts im Reisepass eingereicht, wie Stadtsprecherin Eike-Kristin Fehlauer berichtet.
Grundlage dafür ist laut der Sprecherin seit 2018 ein Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Es ermögliche auch Menschen, die durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen könnten, dass bei ihnen eine so genannte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, die Angaben zu ihrem Geschlecht und auch Vornamen zu ändern. "Diese Änderung erfolgt in Form einer Erklärung vor dem Standesamt und zieht dann natürlich auch eine Änderung des Geburtseintrages mit sich", sagt Fehlauer. Ebenso müsse ein neuer Personalausweis beantragt werden, wenn sich Vornamen ändern, beziehungsweise auch das Geschlecht im Reisepass.
Eine weitere Grundlage für Geschlechts- und Namensänderungen bildet das Transsexuellengesetz von 1980. Um das Geschlecht auf dem Ausweis ändern zu lassen, muss diese Geschlechtsänderung zuvor gerichtlich festgestellt und an die Meldebehörde übermittelt worden sein. In diesen Fällen erhalten die Betroffenen auch neue Geburtsurkunden aus dem Standesamt.
