NS-Prozess gegen Hundertjährigen
DW
Ein früherer Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen steht wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen vor Gericht.
Es ist fünf vor zwölf. Nur noch wenige Jahre, und man wird niemanden mehr wegen seiner Rolle im Nationalsozialismus belangen können, weil die Angeklagten nicht mehr leben oder zumindest nicht mehr verhandlungsfähig sind. Zur Zeit befasst sich die deutsche Justiz mit 17 Verdächtigen aus der NS-Zeit, keiner ist jünger als 95 Jahre alt. Von diesem Donnerstag an soll sich nun ein Hundertjähriger vor dem Landgericht Neuruppin verantworten, der Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin war.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen 1942 und 1945 "wissentlich und willentlich" Hilfe zur Ermordung von KZ-Insassen geleistet zu haben: Beihilfe zum Mord, wie es juristisch heißt, in 3518 Fällen.