
Notarzt legt Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung ein
n-tv
Er sieht eine Lücke in der medizinischen Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell. Deswegen zieht er jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
Zell/Karlsruhe (dpa/lrs) - Wegen einer seiner Ansicht nach unzureichenden Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell hat ein früherer Notarzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Wir akzeptieren nicht länger, dass Menschen auf dem Land im Notfall schlechtere Überlebenschancen haben", teilte die Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück mit, die den Mediziner aus der Verbandsgemeinde Zell unterstützt.
Nach Entscheidungen des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts ist die Notfallversorgung in der Region durch die Kliniken in Simmern, Cochem und Wittlich gewährleistet. "Die Realität spricht eine ganz andere Sprache", teilte die Initiative mit. Die Notfallversorgung im Kreis seit Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell Ende Juni "völlig unzulänglich".
Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall entstünden Fahrzeiten von bis zu einer Stunde. Die geltende 30-Minuten-Richtlinie für die Rettungswagen-Fahrten zum geeigneten Krankenhaus werde von der Landesregierung komplett außer Acht gelassen. "Viele Gemeinden im Hunsrück und in der Region Cochem sind von dieser Notlage betroffen", hieß es in einer Mitteilung.
