
Nicht vernichtete Maschinenpistole war eine Waffenattrappe
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Der Rechnungshof hat die Aufbewahrung von Beweismitteln bei der Polizei kritisiert. Dabei ging es besonders um eine Maschinenpistole. Im Innenausschuss wurden nun überraschende Details dazu bekannt.
Magdeburg (dpa/sa) - Nach der Kritik des Landesrechnungshofs an der Aufbewahrung von Beweismitteln bei der Polizei sind im Fall einer vermeintlichen Maschinenpistole überraschend neue Informationen bekannt geworden. Das Objekt, das laut Aktenlage schon längst hätte vernichtet sein müssen, war nur eine Waffenattrappe. Der Landesrechnungshof habe die wesentliche Information weggelassen, dass es sich um eine nicht schussfähige Waffe gehandelt habe, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags in Magdeburg.
Der Landesrechnungshof hatte bei Sachsen-Anhalts Polizei erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln festgestellt. Die Prüfer bemängelten teils gravierende Sicherheitsmängel sowie mangelhafte Dokumentationen. Zum Teil lagerten den Angaben zufolge Asservate in Duschen mit provisorischen Regalböden, in feuchten Kellerräumen und ungesicherten Garagen. Drogen seien unzureichend verpackt und beschriftet gewesen. Der Rechnungshof mahnte eine zentrale Steuerung und bessere Kontrollmechanismen an.
Zieschang kündigte eine Überprüfung der Prozessabläufe in der Asservatenverwaltung an. Eine Projektgruppe soll einheitliche Regeln für Umgang und Verwahrung von Asservaten erarbeiten.
