
Neues Triage-Gesetz stößt in Hessen auf Widerstand
n-tv
Wie müssen Ärzte auswählen, wenn in einer Pandemie nicht allen Patienten geholfen werden kann? Ein Bundesgesetz hat dafür jetzt Kriterien definiert. Nicht alle Mediziner können sie nachvollziehen.
Offenbach/Frankfurt/Berlin (dpa/lhe) - Ein Bundesgesetz zur sogenannten Triage stößt bei hessischen Medizinern auf Kritik. "Ich halte das Gesetz für völlig überflüssig", sagte Stephan Sahm, Medizinethiker und Chefarzt am Offenbacher Ketteler-Krankenhaus, der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Landesärztekammer reagierte mit "Unverständnis" und hofft auf Nachbesserung des Gesetzes.
Worum geht es? Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche - als Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes - Regeln für die sogenannte Triage während einer Pandemie erlassen: Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge im Fall knapper Kapazitäten auf Intensivstationen maßgeblich nach der "aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" eines Patienten. Andere Kriterien wie das Alter oder eine Behinderung dürfen keine Rolle spielen.
Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. Es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2021. Geklagt hatten Behindertenverbände. Das Gericht entschied damals, dass der Staat die Pflicht hat, Menschen vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung zu schützen.
