
Neue Schutzverordnung wird wirksam: 2G plus in Gastronomie
n-tv
Ab heute ist die neue Corona-Schutzverordnung in NRW wirksam. Das bedeutet vor allem einen noch enger beschränkten Zugang zur Gastronomie. Vorteile gibt es für Geboosterte und jüngst Genesene.
Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen tritt heute eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie erschwert den Zutritt zu Restaurants, Cafés und Kneipen für Menschen, die geimpft, aber noch nicht geboostert oder jüngst vom Coronavirus genesen sind. Wer die Booster-Auffrischungsimpfung schon hat, braucht hingegen in vielen Bereichen, etwa auch in Fitnessstudios, keinen zusätzlichen Test mehr vorzuweisen. Neu ist auch, dass ein Selbsttest unter Aufsicht als Zutrittsvoraussetzung akzeptiert werden kann anstelle eines offiziellen Nachweises.
In Warteschlangen oder an Verkaufsständen im Freien wird die Maskenpflicht wieder eingeführt - ebenso für Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt. 3G steht für geimpft, getestet oder genesen. 2G steht für geimpft oder genesen. Bei 2G plus kommt noch ein Test hinzu. Beim Einkaufen in Geschäften und im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr wird die Verwendung von FFP2- und vergleichbaren Masken neuerdings "dringend empfohlen". Auch die sogenannten OP-Masken dürfen aber weiter verwendet werden.
Die aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 9. Februar.
