Neue Corona-Regeln in Hessen: Hier gilt ab Montag die FFP2-Maskenpflicht
Frankfurter Rundschau
Hessen erneuert seine Regelungen zur FFP2-Maskenpflicht. Wo die Vorschrift greift, im Überblick.
Wiesbaden – Die Mund-Nasen-Bedeckung, oder einfacher: die Maske, ist seit zwei Jahren unser ständiger Begleiter. Im Kampf gegen Corona gehört sie zu den wichtigsten Waffen – deshalb gibt es an den meisten öffentlichen Orten inzwischen eine Maskenpflicht. Eine einfache Stoffmaske zu tragen, wie in den Anfangsmonaten der Pandemie üblich, reicht jedoch längst nicht mehr aus. Das Land Hessen schreibt überall, wo eine Maskenpflicht gilt, eine „OP-Maske oder eine Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske)“ vor.
Die strengere Version dieser Regelung ist die sogenannte FFP2-Maskenpflicht. Vereinfacht besagt diese: Nicht nur Stoffmasken, sondern auch OP-Masken sind als Schutz ungenügend, es braucht die FFP2-Qualität. Angesichts der stark steigenden Corona-Zahlen in der Omikron-Welle wird die hessische Landesregierung die FFP2-Maskenpflicht nun ausweiten, wie Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch (02.02.2022) in Wiesbaden ankündigte. Während der Einzelhandel künftig auf 2G-Kontrollen (geimpft oder genesen) verzichten darf, wird das Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften ab Montag (07.02.2022)* verpflichtend. Zunächst sind die neuen Corona-Regeln bis zum 6. März gültig.
Bisher galt im Groß- und Einzelhandel in Hessen zwar eine Maskenpflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen mit dem Standard FFP2, KN95 oder N95 waren aber lediglich „dringend empfohlen“. Eine OP-Maske dabeizuhaben, berechtigte also neben dem Impf- oder Genesenennachweis zum Betreten von „innenliegenden Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels, Direktverkaufsstellen vom Hersteller oder Erzeuger, des Lebensmittelhandwerks sowie Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und vergleichbaren Einrichtungen“. Das ändert sich jetzt: Eine FFP2-Maske wird in Hessen im „gesamten Einzelhandel“ Pflicht.
Seit Samstag (05.02.2022) steht der Beschluss der hessischen Landesregierung. Man sorge „für Klarheit“, teilte Bouffier dazu mit. „Wir unterscheiden jetzt nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandeln diese Bereiche gleich.“ Das betrifft eben nicht nur den Wegfall der 2G-Regelung, sondern auch die neue FFP2-Maskenpflicht. Der hessische Ministerpräsident dazu: „Wir erhöhen den Schutz der Kundinnen und Kunden, indem wir das Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren verbindlich vorschreiben, und zwar hessenweit in allen Geschäften, also auch in Supermärkten.“
Eine verbindliche FFP2-Maskenpflicht gab es in Hessen bis dato nur in Betrieben und Einrichtungen, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, wie etwa Kosmetiker, Massagesalons oder Tattoo-Studios. Sie gilt für alle Kundinnen und Kunden über 15 Jahren. „Dringend empfohlen“ ist es außerdem, in öffentlichen Verkehrsmitteln (also Bus, Bahn & Co.) eine FFP2-Maske zu tragen – vorgeschrieben ist dies aber keinesfalls, praktisch reicht weiterhin eine OP-Maske aus, um mitfahren zu dürfen. In den Bahnhofsgebäuden und in den Stationen gilt dasselbe.