
Neue Corona-Landesverordnung tritt in Kraft
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Donnerstag schärfere Kontaktbeschränkungen. Treffen, an denen ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden laut neuer Corona-Landesverordnung auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen beschränkt. Kinder, Geimpfte und Genesene werden dabei aber nicht mitgezählt. Bislang galten solch strikte Kontaktbeschränkungen im Nordosten nur für die Warnstufe Rot. Die landeseigene Corona-Ampel steht derzeit auf Orange.
Die Landesregierung hatte bei der Neufassung der Corona-Verordnung am Dienstag Regelungen übernommen, auf die sich in der Vorwoche Bund und Länder verständigt hatten. Demnach gilt auch die bislang an bestimmte Bedingungen geknüpfte 2G-Reglung für den Handel nun prinzipiell. Demnach dürfen inzidenzunabhängig nur noch Geimpfte und Genesene in die Läden. Ausnahmen gelten weiterhin für Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. Auch die Obergrenzen für Veranstaltungen wurden neu definiert. In den Ampelphasen Orange und Rot sind für den Innenbereich maximal 200 Besucher, im Freien bis zu 1000 erlaubt. Damit schöpft das Land den gewährten Spielraum von bis zu 15 000 Besuchern etwa bei Fußballspielen nicht aus.
Lockerungen gibt es indes für den Vereinssport. Dieser soll auch bei höchsten Infektionszahlen weiterhin möglich sein, allerdings nur unter den 2G-plus-Regeln. Zudem wurden - anders als etwa Theater und Museen - Fitnessstudios von der Liste der bei Dauer-Rot zu schließenden Bereiche genommen. Sie können ebenfalls unter den 2G-plus-Regeln geöffnet bleiben.
