Netflix-Gebührenerhöhungen rechtswidrig: Wie Sie sich Ihr Geld zurückholen
RTL
Sämtliche Preiserhöhungen von Netflix in den vergangenen Jahren waren rechtswidrig. Mit einem Musterbrief der Stiftung Warentest fordern Sie Ihr Geld zurück.
Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin sind sämtliche Preiserhöhungen, die Netflix in den vergangenen Jahren vorgenommen hat, rechtswidrig. Nun hat die Stiftung Warentest einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern können.
Seit dem Start des Streaming-Dienstes im Jahr 2014 ist Netflix aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Doch nicht nur die Beliebtheit und die Zahl der User ist seither stark gestiegen, sondern auch der Preis: Zahlten User für das Standard-Abo zu Beginn noch 8,99 Euro pro Monat, kostet das gleiche Angebot mittlerweile 12,99 Euro monatlich. Ähnlich sieht es beim Premium-Abo aus: Gestartet mit 11,99 Euro pro Monat zahlen Kunden nun 17,99 Euro monatlich. Nur der Preis für das Basis-Angebot ist mit 7,99 Euro konstant geblieben.
Dabei stützt sich der Streaming-Dienst auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln", heißt es in den Nutzungsbedingungen von Netflix. Diese Klausel lässt dem Unternehmen freie Hand bei der Preisgestaltung – bislang.
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Das Landgericht Berlin hat nun auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin geurteilt, dass die Klausel viel zu unklar formuliert sei. Außerdem lasse sich nicht erkennen, dass Verbraucher gerichtlich prüfen lassen können, ob das Unternehmen die Interessen seiner Kunden bei einer Preiserhöhung fair berücksichtigt hat. Daher benachteilige die Regelung Verbraucher und sei deswegen unwirksam. Das bedeutet: Sämtliche Preiserhöhungen der vergangenen Jahre waren rechtswidrig.
Wer Netflix im Dauer-Abo hat und die Preisanpassungen bislang stillschweigend akzeptiert hat, kann die zu viel gezahlten Gebühren nun zurückfordern. Das können bis zu 226 Euro sein. Nämlich dann, wenn Sie Ihr Abo noch vor der ersten Preiserhöhung im Jahr 2017 abgeschlossen und seither nicht gekündigt haben.
Stiftung Warentest geht davon aus, dass Betroffene die Erstattung aktiv einfordern müssen, weil Netflix selbst derzeit keine Rückzahlungen vorsieht. Damit Sie Ihre Erstattungsansprüche rechtssicher geltend machen können, hat das Verbrauchermagazin einen Musterbrief mit ausführlichen Hinweisen vorbereitet. Diesen können Sie sich kostenlos herunterladen. Die Zustellung des Briefes sollte auf dem Postweg erfolgen. Stiftung Warentest gibt dafür die Adresse "Netflix International B.V., Karperstraat 8-10, 1075 KZ Amsterdam, Niederlande" an.
Allerdings erfolgt eine Erstattung erst dann, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das ist noch nicht der Fall, da Netflix Berufung eingelegt hat. Die Rechtsexperten von Stiftung Warentest gehen aber davon aus, dass das für die Berufung zuständige Kammergericht in Berlin und der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigen werden. Spätestens nach Ablauf der darin vorgeschlagenen Zahlungsfrist ist Netflix laut Stiftung Warentest in Verzug und muss den dafür vorgesehenen gesetzlichen Zins in Höhe von aktuell 4,12 Prozent zahlen. Einziges Risiko: Netflix kann Abonnenten mit alten Preisen kündigen. In diesem Fall können Sie aber problemlos ein neues Abo zu den aktuellen Konditionen abschließen. (nri)