
Neonazi-Hassplakate in Zwickau müssen abgehängt werden
Die Welt
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen stuft die Hassplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ als Volksverhetzung ein. Damit kassieren die Richter in Bautzen eine umstrittene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz. Die Hassplakate müssen nun abgehängt werden.
Die umstrittenen Hassplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Der III. Weg“ in Zwickau müssen nun doch abgehängt werden. Eine Beschwerde der westsächsischen Stadt gegen ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz hatte in der nächsthöheren Instanz Erfolg. Die Plakate mit dem Schriftzug „Hängt die Grünen!“ erfüllten den Tatbestand der Volksverhetzung, urteilte am Dienstag das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
Nach Überzeugung des Gerichts stellen die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Zwar gewährleiste die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit auch das Recht, in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern. Jedoch müsse die Meinungsfreiheit der Partei hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten.









