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Nachbar wegen Lärmbeschwerde getötet: Revisionsprozess nötig
n-tv
Neubrandenburg/Karlsruhe (dpa/mv) – Der gewaltsame Tod eines Mannes aus Malchin (Mecklenburgische Seeplatte), der sich nur über Lärm beschwert hatte, beschäftigt das Neubrandenburger Landgericht noch einmal. Wie ein Sprecher des Landgerichtes am Montag sagte, hat der Bundesgerichtshof der Revision der Staatsanwaltschaft in dem Fall stattgegeben, die Revisionen der beiden Verurteilten aber als "unbegründet" verworfen. Der Fall hatte sich im Juni 2019 im Hinterhof eines Hauses zugetragen und auch wegen der Brutalität für viel Aufsehen gesorgt.
Bei den im Oktober 2020 verurteilten Männern handelte es sich um einen damals 40-jährigen Malchiner und dessen 18-jährigen Sohn. Die Strafe für den Sohn sei nun rechtskräftig. (Az. 23 KLs 32/19 jug)
Eine andere Schwurgerichtskammer werde das Urteil gegen den Vater im Revisionsverfahren unter die Lupe nehmen, sagte der Sprecher. Zu prüfen sei, ob der Mann doch noch wegen Mordes verurteilt werden muss. Er war 2020 wegen Totschlags im minderschweren Fall schuldig gesprochen worden. Die Strafe: fünf Jahre und neun Monate Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft für ihn gefordert.
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Kitzingen (dpa/lby) - Frankens größte Winzergemeinschaft GWF aus Kitzingen verliert zwei ihrer drei Vorstände. Wegen unterschiedlicher Vorstellungen über die zukünftige strategische Ausrichtung werde der geschäftsführende Vorstand Cornelius Lauter das Unternehmen verlassen, teilte die GWF am Dienstag mit. Details wurden auf Nachfrage nicht genannt. Lauter war seit 2016 für die GWF tätig, zunächst aber nicht als Vorstand.