
Nach Tötungsdelikt sollen Behörden konsequenter handeln
n-tv
Die Frau hatte sich schon früher an die Polizei gewandt, weil ihr Ex-Partner gewalttätig war. Wenige Wochen später starb die 59-Jährige mit Schussverletzungen in ihrer Wohnung. Künftig sollen Opfer häuslicher Gewalt besser geschützt werden - Behörden sollen schnell und konsequent handeln.
Bad Lauchstädt/Magdeburg (dpa/sa) - Im Fall der von ihrem Ex-Partner getöteten 59-Jährigen in Bad Lauchstädt räumt das Innenministerium Mängel in der Arbeit der Behörden ein und zieht Konsequenzen für die Arbeit von Polizei und Waffenbehörden. Das Ministerium habe sich umfangreich berichten lassen, wie die Polizei- und die Waffenbehörde vor der Gewalttat mit dem Fall von häuslicher Gewalt umgegangen seien, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung. "Die bisherige Auswertung dieser Berichte legt den Schluss nahe, dass der polizeiliche Umgang mit dem Geschehen hätte anders und vor allem professioneller erfolgen müssen."
Die am 8. März getötete Frau hatte sich bereits am 1. Februar an die Polizei gewandt, wie es weiter hieß. Der von ihr getrennt lebende Ehemann habe sie mit dem Auto verfolgt und versucht, sie aus ihrem Wagen zu ziehen. Der 61-Jährige sei zu dem Zeitpunkt schon als Waffenbesitzer bekannt gewesen.
"Das Polizeirevier Saalekreis hätte seit dem 1. Februar 2023 vertieft weiter ermitteln, unbedingt die vorgeschriebene Gefährderansprache umsetzen, eine Gefährdungsanalyse treffen und gewonnene Informationen beweissicher dokumentieren müssen", erklärte das Ministerium weiter. Für eine Entscheidung der Waffenbehörde, dem Mann seine waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, hätten Polizei und Waffenbehörde bei der Gefährdungsbewertung enger zusammenarbeiten müssen.
