
Nach Fußfessel-Verstoß: Flüchtiger wieder in U-Haft
n-tv
Stralsund (dpa/mv) – Ein Sexualstraftäter, der im August in Stralsund seine elektronische Fußfessel abgestreift und so eine Großfahndung ausgelöst hatte, ist wieder in Haft. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag sagte, wurde im Nachhinein bekannt, dass der 57-Jährige ohne die Fußfessel wieder straffällig geworden war. So soll er einen Diebstahl begangen haben. In der Folge erließ ein Amtsgericht den Haftbefehl gegen den Mann. Ihm wird Diebstahl, Sachbeschädigung und Verstoß gegen die Führungsaufsicht vorgeworfen. Der Vorfall hatte sich Ende August in Stralsund ereignet und für landesweites Aufsehen gesorgt.
Der Mann aus der Region Vorpommern-Rügen war 2015 von einem Gericht zu vier Jahre Haft und Alkoholtherapie wegen sexueller Nötigung von Kindern verurteilt worden. Diese Strafe hatte er verbüßt. Um ihn auch in Freiheit unter Kontrolle zu halten, gab es die elektronische Fußfessel und eine Führungsaufsicht.
Die Fußfessel hatte er an einem Montagvormittag durchtrennt. Der Alarm lief automatisch bei der ambulanten Straffälligenarbeit MV auf, die solche Fälle betreut. Ein Passant erkannte den Gesuchten wegen der Großfahndung am Tag danach in Stralsund. Er hatte mehr als zwei Promille Atemalkohol.
