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Nach drei Jahren Knast: Justiz lässt IS-Gefährder Esmail Al A. frei - warum er nicht abschoben wird

Nach drei Jahren Knast: Justiz lässt IS-Gefährder Esmail Al A. frei - warum er nicht abschoben wird

RTL
Thursday, June 10, 2021 05:56:34 PM UTC

Der selbsternannte « Medien-Dschihadist » Esmail Al A. saß drei Jahre im Knast – warum er nicht abgeschoben wird.

Der selbsternannte "Medien-Dschihadist" Esmail Al A. saß drei Jahre im Knast – jetzt lässt ihn die Justiz wieder frei. Mittwochfrüh wurde der ISIS-Gefährder in Sachsen aus der Haft entlassen. Laut "Leipziger Volkszeitung (LVZ)" wurde der 25-Jährige nach Chemnitz in eine Gemeinschaftsunterkunft gebracht. Die Sicherheitsbehörden müssen den weiterhin als gefährlich eingestuften Dschihadisten jetzt rund um die Uhr bewachen. Das Oberlandesgericht Dresden habe das Anbringen einer elektronischen Fußfessel abgelehnt, da der Islamist nur wegen Propagandadelikten verurteilt worden wa - Esmail Al A. hatte Hinrichtungsvideos im Internet verbreitet. Der Syrer war 2015 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen und soll sich schnell radikalisiert haben. 2017 verbreitete er bereits Propaganda-Videos des Islamischen Staats. Er warb dafür, die Terrororganisation zu unterstützen. Nach drei Jahren Haft darf er sich laut Medienberichten wieder frei in Deutschland bewegen. Nach Syrien wollte der ISIS-Gefährder nicht. Die freiwillige Ausreise habe er laut "LVZ" abgelehnt, obwohl das Abschiebeverbot für syrische Geflüchtete Ende 2020 auslief. RTL frage bei Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller nach, warum der Gefährder nicht abgeschoben wird: "Wichtig ist jetzt, dass die Bundesregierung alle Anstrengungen unternimmt und im Einzelfall prüft, dass insbesondere Gefährder und schwere Straftäter trotz fehlender diplomatischer Beziehungen mit Syrien in Drittstaaten wie Libanon oder Jordanien abgeschoben werden können. Die Sicherheit der Menschen in Deutschland ist höher zu bewerten als Individualrechte von Gefährdern und schweren Straftätern", sagte er – die Abschiebung scheitert also an einer fehlenden Kontaktaufnahme mit dem syrischen Staat. Jetzt wollen die Sicherheitsbehörden verhindern, dass sich ein Fall wie im Oktober 2020 wiederholt. Da hatte ein gerade zu lebenslänglicher Haft verurteilter syrischer Islamist mitten in der Dresdner Innenstadt ein homosexuelles Paar erstochen. Aus dem Innenministerium in Sachsen heißt es: "Der Umgang mit islamistischen Gefährdern – auch und insbesondere bei Haftentlassungen – erfordert eine engmaschige Zusammenarbeit von Polizei, Verfassungsschutz, Justiz, Ausländerbehörden und allen weiteren involvierten Stellen, auch im Bund. Entscheidend ist eine am jeweiligen Einzelfall ausgerichtete Lösung, die sowohl repressive als auch präventive und deradikalisierende Maßnahmen beinhaltet." Am wichtigsten sei die Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung. "Die Entlassung des Esmail A. wurde bereits seit längerer Zeit von allen beteiligten Akteuren vorbereitet. Die gesammelten Erfahrungen der letzten Jahre aus der Bearbeitung islamistischer Gefährder fließen entsprechend in die Bewertung mit ein."
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