
MV vereinfacht Klinik-Finanzierung - Kritik bleibt bestehen
n-tv
Das neue Krankenhausgesetz soll Patientenrechte stärken und Kliniken in MV flexibler machen. Doch reichen die Mittel für bauliche Modernisierungen und den medizinischen Fortschritt aus?
Schwerin (dpa/mv) - Mit der Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes stärkt die Landesregierung nach eigenem Bekunden die Patientenrechte und stellt die Finanzierung der Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern auf eine neue Basis. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke und auch die oppositionellen Grünen stimmten im Landtag der Gesetzesänderung zu. AfD, CDU und FDP bezeichneten die Neuerungen mit unterschiedlichen Begründungen als unzureichend und votierten dagegen.
Laut Gesetz soll es künftig feste Ansprechpartner für Patienten geben, wenn diese Missstände festgestellt haben. In jeder Klinik müssen verpflichtend Qualitätsbeauftragte benannt werden. Die Landesmittel werden künftig nicht mehr in einer aufwendigen Einzelfallförderung vergeben, sondern pauschal an die Krankenhäuser ausgereicht.
"Mit dem neuen Gesetz machen wir nicht nur einen großen Schritt in Richtung Umsetzung der großen Krankenhausreform auf Landesebene, sondern schaffen einen modernen, zeitgemäßen Rahmen für unsere Krankenhäuser", sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Patientenrechte würde gestärkt, die Klinken krisenfest gemacht.

Wenn die schwarz-rote Regierung das Ruder noch einmal herumreißen will, bleibt nach Ansicht von CSU-Chef Söder nur ein kleines Zeitfenster: Angesichts der Wahlen im Herbst müssen mutige Schritte noch vor der Sommerpause gelingen. Beim Spitzensteuersatz zeichnet sich dabei schon der erste größere Dissens ab.












