
Muss Masken-Fall neu verhandelt werden? - Urteil im November
n-tv
Heiligt der Zweck die Mittel? Vor dem BGH gehen die Meinungen zum Fall eines wegen Rechtsbeugung verurteilten Richters auseinander. Aber ganz uneinig sind sich Verteidigung und Anklage nicht.
Karlsruhe (dpa/th) - War es schlicht Willkür oder wegen drohender Gefährdung des Kindeswohls dringend geboten? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss klären, ob ein Richter sich bei einem Verbot der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat.
Das Verbot war zwar von anderen Instanzen kassiert worden. Der Mann war später aber vor dem Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung belangt und zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen waren er und auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen.
"Was Recht ist, muss Recht bleiben", sagte der Wahlverteidiger des Richters, Gerhard Strate, vor Verhandlungsbeginn. "Ich bin guter Dinge." Der BGH will seine Entscheidung am 20. November verkünden.
