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Ministerium will als letztes Mittel Energiekonzerne enteignen

Ministerium will als letztes Mittel Energiekonzerne enteignen

RTL
Tuesday, April 12, 2022 09:10:13 PM UTC

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verstärkt die Vorbereitungen für den Fall einer schweren Energiekrise in Deutschland. Eine geplante Novelle des Energiesicherungsgesetzes sieht vor, dass im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.

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Bei der Neuerung soll es laut Kreisen des Ministeriums darum gehen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die schnelle Handlungsfähigkeit im Krisenfall sicherzustellen. Das Gesetz stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975 und war damals eine Reaktion auf die Ölkrise. Jetzt soll es an die aktuelle Krise angepasst werden.

Die Regierung soll so ermächtigt werden, im Falle einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch Rechtsverordnungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen - um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie sicherzustellen.

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Neu ist, dass Unternehmen, die kritische Energie-Infrastrukturen betreiben - also etwa zur Gas- und Stromversorgung - bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können sollen. Voraussetzung soll sein, dass sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Als letztes Mittel soll unter klar benannten und engen Bedingungen auch eine Enteignung von Unternehmensanteilen möglich werden - wenn die Sicherung der Energieversorgung im Bereich der kritischen Infrastruktur nicht anders möglich ist.

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Das Wirtschaftsministerium hatte vor kurzem die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für die deutsche Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom eingesetzt - auf Grundlage des Außenwirtschaftsrechts. Die Bundesregierung kann damit bei einem Erwerb deutscher Unternehmen durch Firmen aus Nicht-EU-Staaten eingreifen.

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