
Ministerium regelt Arbeitszeitkonto für Grundschullehrer neu
n-tv
Seit 2020 müssen Grundschullehrer in Bayern mehr arbeiten, um den Lehrermangel aufzufangen. Jetzt hat das Ministerium eine neue Regelung vorgestellt - nicht ganz freiwillig.
München (dpa/lby) - Das bayerische Kultusministerium hat die Arbeitszeiterfassung von Grundschullehrerinnen und -lehrern nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) neu geregelt. Überstunden müssen künftig nicht mehr so lange angespart und können schneller wieder ausgeglichen werden, wie Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) mitteilte.
Der VGH hatte Mitte November vergangenen Jahres entschieden, dass das seit 2020 geltende verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrerinnen und Lehrer an bayerischen Grundschulen nicht rechtens ist.
Das Modell, das 2020 vom damaligen Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) im Kampf gegen den Lehrermangel eingeführt worden war und für Lehrkräfte an Grundschulen eine Ansparphase von fünf Jahren vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie später wieder zurückbekommen, sei unwirksam. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule.
