
Mineralölkonzerne müssen Tankrabatt nicht weitergeben
n-tv
Zu Überraschung vieler Experten greift der Tankrabatt gleich am Tag der Einführung. An die angepeilte steuerliche Entlastung kommen die aktuellen Spritpreise noch nicht heran. Zudem wird befürchtet, dass Mineralölkonzerne trotz fallender Preise davon profitieren.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt hat darauf verwiesen, dass die Mineralölkonzerne nicht zur Weitergabe der Steuersenkungen auf Kraftstoffe verpflichtet sind. An den Tankstellen sei bereits am ersten Tag des sogenannten Tankrabatts eine "deutliche Senkung der Kraftstoffpreise" zu beobachten gewesen, sagte Mundt im Deutschlandfunk. Das seien aber "noch nicht die Zahlen, die der Tankrabatt in vollem Umfang erlaubt".
"Die Konzerne sind ja nicht verpflichtet, die Steuersenkungen an die Autofahrerinnen und Autofahrer weiterzugeben", sagte Mundt in dem Interview und verwies damit auf eingeschränkte Möglichkeiten seiner Behörde, einzugreifen. Was vonseiten des Kartellamts getan werden könne, ist "die Preissetzungspolitik der Konzerne ganz eng zu monitoren und das ist das, was wir tun".
Die Mineralölkonzerne würden "ihre Preispolitik zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt wirklich unter dem Brennglas des Bundeskartellamts durchführen", sagte Mundt. Es gebe große Transparenz über die Preise. Dies habe den Vorteil, "dass wir unter Umständen auch sehr unangenehme Fragen stellen können".
