Migration über Belarus: Neues Ausländerrecht in Polen ermöglicht Abschiebung im großen Stil
Frankfurter Rundschau
In Polen tritt eine Änderung des Ausländerrechts in Kraft. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert humanen Umgang mit Flüchtlingen an Belarus-Grenze.
Berlin/Warschau - Seit Monaten versuchen Migrierende zumeist aus dem arabischen Raum, über Belarus und das angrenzende Polen in die EU zu gelangen. Die Regierungen Deutschlands und Polens beschuldigen den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko, in organisierter Form Flüchtende aus Krisenregionen an die EU-Außengrenze zu bringen. Lukaschenko hatte Ende Mai angekündigt, Migrierende nicht mehr an der Weiterreise in die EU zu hindern - als Reaktion auf verschärfte westliche Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik.
Vor diesem Hintergrund hat Polen inzwischen reagiert. Warschau hat eine Änderung des Ausländerrechts in Kraft treten lassen, nach der illegal eingereiste Migrierende leichter des Landes verwiesen werden können. Laut der am Dienstag (26.10.2021) im amtlichen Anzeiger veröffentlichen Gesetzesänderung kann der Grenzschutzkommandeur sofort nach der Protokollierung eines unerlaubten Grenzübertritts den oder die Betroffene des Landes verweisen. Außerdem kann der Kommandeur die Wiedereinreise nach Polen und in den Schengen-Raum für eine Dauer von sechs Monaten bis drei Jahren verbieten.
Das Ausländeramt darf künftig jeden Antrag auf internationalen Schutz ablehnen, wenn der oder die Antragstellende direkt nach einem illegalen Grenzübertritt gefasst wurde. Berücksichtigen muss das Amt den Asylantrag nur in dem Fall, dass der oder die Betroffene „unmittelbar aus einem Staatsgebiet gekommen ist, in dem seinem Leben oder seiner Freiheit die Gefahr einer Verfolgung droht“ und die Gründe für einen illegalen Grenzübertritt glaubwürdig darstellen kann.