
Mexiko will keinen Genmais aus den USA mehr
DW
Im nordamerikanischen Freihandelsabkommen USMCA knirscht es: Die USA gehen gegen das mexikanische Importverbot von gentechnisch verändertem US-Mais vor. Am Ende könnten Strafzölle stehen. Droht ein Handelsstreit?
Der Handelskonflikt zwischen den USA und Mexiko spitzt sich zu. Die US-Regierung Joe Biden erklärte am Montag, sie werde erste Schritte unternehmen, um das von Mexiko verhängte Einfuhrverbot von gentechnisch verändertem Mais aus den Vereinigten Staaten anzufechten. Konkret bedeutet dies zunächst technische Konsultationen auf Regierungsebene.
Streitpunkt ist Mexikos Vorhaben, die Verwendung von gentechnisch verändertem Mais sowie des Herbizids Glyphosat bis 2024 schrittweise einzustellen. Die US-Regierung ist der Ansicht, dass die in Mexiko per Dekret verhängten Beschränkungen, die sich nur auf Mais für den menschlichen Verzehr beziehen, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Es geht um ein Milliardengeschäft, an dem viele große transnationale Konzerne beteiligt sind. Mexiko hat im vergangenen Jahr Mais im Gesamtwert von fast sechs Milliarden US-Dollar importiert. Das Land ist nach China der zweitgrößte Markt für Mais aus den USA, wo größtenteils gentechnisch veränderter Mais angebaut wird.
"Mexikos Politik droht, den Agrarhandel in Milliardenhöhe zu stören und wird die Innovationen, die zur Bewältigung der Klimakrise und der Herausforderungen der Ernährungssicherheit notwendig sind, im Keim ersticken", so die Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten, Katherine Tai, in einer Erklärung. "Wir hoffen, dass diese Konsultationen produktiv sein werden, da wir weiterhin mit Mexiko zusammenarbeiten werden, um diese Probleme zu lösen."
Die Konsultationen sind der erste Schritt in einem Prozess, der dazu führen könnte, dass die USA eine formelle Klage gegen Mexiko einreichen. Die Parteien müssen sich innerhalb von 30 Tagen treffen, um die Angelegenheit zu erörtern. Sollte keine Einigung erzielt werden, können die Vereinigten Staaten ein separates Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens USMCA (USA, Mexiko, Kanada) beantragen.





