
Meta und Tiktok erzielen wegen Formfehlers Teilerfolg vor EU-Gericht
n-tv
Interkonzerne sollen die Überwachung des Digital Services Act durch die EU mit einer Abgabe bezahlen. Tiktok und Meta wehren sich dagegen vor einem Gericht - und können in einem Punkt einen Erfolg verbuchen.
Ein Formfehler bei den EU-Gebührenbescheiden hat dem Facebook-Mutterkonzern Meta und der Videoplattform Tiktok vor Gericht zu einem Teilerfolg verholfen. Das EU-Gericht in Luxemburg gab den Unternehmen recht, dass das von der EU-Kommission angewandte Verfahren zur Festlegung der Abgabe fehlerhaft war. Die Brüsseler Behörde hat nun zwölf Monate Zeit, um nachzubessern. Bereits für 2023 gezahlte Gebühren erhalten die Konzerne jedoch vorerst nicht zurück. Sie müssen zudem die Abgaben vorerst weiterzahlen, da deren Höhe korrekt berechnet wurde.
Die Richter beanstandeten, dass die Methodik zur Berechnung der Gebühr in einem falschen Rechtsverfahren festgelegt wurde. Die EU-Kommission sprach von einer "rein formellen Korrektur" und erklärte, das Gericht habe die Methodik an sich bestätigt.
