
Mehr Geld für Gemeinden und Bürger bei Windkraft-Ausbau
n-tv
Mit einem neuen Gesetz will Mecklenburg-Vorpommern Gemeinden und Anwohner stärker an den Erträgen von Windparks und Solaranlagen beteiligen. Ein wesentliches Ziel: mehr Akzeptanz schaffen.
Schwerin (dpa/mv) - Die Gemeinden in unmittelbarer Nähe von Windparks und deren Bewohner sollen in Mecklenburg-Vorpommern künftig mehr finanziellen Nutzen daraus ziehen. Das von der Landesregierung in Schwerin vorgelegte neue Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz sieht für neuerrichtete Windräder standardisierte Zahlungen vor. Gleiches gilt für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ab etwa einem Hektar Größe und für den Ersatz alter Windräder durch neue, das sogenannte Repowering. Für die Energieunternehmen sollen die bürokratischen Auflagen deutlich verringert werden, wie es hieß.
In die Gemeindekassen fließen demnach künftig 0,3 Cent pro erzeugte Kilowattstunde Ökostrom. Bei einer durchschnittlichen Strommenge von 5 Millionen Kilowattstunden im Jahr wären das je Windrad 15.000 Euro. Zusätzlich gibt es 0,2 Cent pro Kilowattstunde, die auf die Dorfbewohner verteilt werden. Allerdings können dem Gesetzentwurf zufolge, über den nun im Landtag beraten und abgestimmt wird, auch Alternativmodelle gewählt werden wie Stromgutschriften oder der Eigenbetrieb von Windanlagen durch die Gemeinde.
"Die Vorteile der Energiewende müssen vor Ort spürbar sein. Wir verbessern die Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien: Mehr Geld, mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr lokale Wertschöpfung – das ist ein Gewinn für die Menschen vor Ort und die Kommunen in unserem Land", zeigte sich Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) überzeugt. Mit dem neuen Gesetz würden die Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen und Gemeinden vereinfacht und auch ausgeweitet.
