
Mann droht sich zu verletzen - Gericht prüft Abschiebung
n-tv
Ein Tadschike kämpft gegen seine Abschiebung: Das Oberverwaltungsgericht sah im Februar 2025 eine Foltergefahr in seiner Heimat. Jetzt ist das Verwaltungsgericht Münster an der Reihe.
Münster (dpa/lnw) - Seit seiner Verurteilung im Jahr 2017 wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschäftigt ein tadschikischer Staatsbürger die Behörden und Gerichte in Nordrhein-Westfalen. Am Mittwoch (27.8.) verhandelt das Verwaltungsgericht Münster die Frage, ob ihm sein laut Asylrecht gewährtes Abschiebeverbot aberkannt werden durfte. Für Schlagzeilen hatte der ehemalige IS-Kämpfer gesorgt, weil er sich im Februar 2025 wegen der drohenden Abschiebung in einer Polizeistation in Oelde ein Cuttermesser an den Hals gehalten hatte.
Der Landrat des Kreises Warendorf, Olaf Gericke (CDU), hatte kritisiert, "welch hohen Aufwand Ausländerbehörden und Polizei betreiben müssen, um Abschiebungen erfolgreich durchführen zu können." Allerdings hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) kurz darauf in einem Eilverfahren entschieden, dass der Tadschike vorerst nicht abgeschoben werden darf.
Es dürfe grundsätzlich niemand in ein Land gebracht werden, in dem Gefahr für Leib und Leben drohe - auch keine Straftäter oder mutmaßlichen Gefährder, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts damals zur Begründung. Tadschikistan sei dafür bekannt, dass es politische Gegner foltere. Es gebe zwar Erklärungen der dortigen Regierung, dass der Mann dort sicher sei. Wie belastbar diese seien, sei vorläufig aber unklar, begründete das OVG seine Entscheidung.
