
Magdeburg-Anschlag: Opfer erhalten keine Einzelvertretung
n-tv
Nach der Amokfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt setzt das Gericht auf eine gemeinsame Opfervertretung - statt vieler Stimmen nur zwei Anwälte. So soll das Verfahren zügig durchgezogen werden.
Magdeburg/Halle/Naumburg (dpa/sa) - Im Ermittlungsverfahren zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt müssen sich die potenziellen Nebenkläger mit zwei gemeinschaftlichen Anwälten zufriedengeben. Das Landgericht Halle hat Beschwerden von 19 Betroffenen gegen diese Regelung nun als unbegründet abgewiesen, wie es mitteilte.
Insgesamt hatten 63 mutmaßlich Verletzte beantragt, im Verfahren gegen den Beschuldigten Taleb A. jeweils eigene Anwälte beauftragen zu dürfen. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Naumburg hatte stattdessen zwei Anwälte aus Magdeburg für alle bestellt - mit der Begründung, die Interessen der Betroffenen seien weitgehend gleich. Angesichts der großen Zahl sei diese Lösung nicht nur zulässig, sondern auch zweckmäßig, so das Gericht.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle bestätigte diese Sicht. Eine gemeinsame Vertretung sei im Ermittlungsverfahren rechtlich möglich, solange die Opfer durch denselben Vorfall betroffen seien und ähnliche Erfahrungen gemacht hätten. Das sei hier der Fall.
