
Maßregelvollzug in Hessen an Kapazitätsgrenze
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Hessen arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Von 895 Plätzen in sechs Einrichtungen waren Ende vergangenen Jahres 884 belegt, wie das für den Maßregelvollzug zuständige hessische Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. "Die Belegung ist in den letzten Jahren gestiegen." Anfang 2016 habe die Zahl der Patienten noch bei 664 gelegen. Mit Steigerung von 220 schuldunfähigen und vermindert schuldfähigen Rechtsbrechern lag sie damit Ende 2021 um rund 25 Prozent höher.
Die forensischen Kliniken, in denen diese Menschen behandelt werden, haben dem Ministerium zufolge keinen Einfluss auf die Belegung. Die Gerichte entscheiden über Einweisung und auch über die Entlassung aus dem Maßregelvollzug. Im Maßregelvollzug sollen straffällige Patienten auf ein sucht- und straffreies Leben vorbereitet werden.
"Ziel ist es, die Patientinnen und Patienten im Rahmen einer Maßregel durch Behandlung und Therapie dazu zu befähigen, dass sie künftig ein straffreies Leben führen können und so eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft möglich ist. Gleichzeitig soll die Allgemeinheit vor weiteren Taten geschützt werden", heißt es auf der Homepage des Ministeriums.
