London beruft G7-Krisensitzung ein
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Die neue Omikron-Variante breitet sich rasch aus. Zahlreiche Länder reagieren schnell und verschärfen ihre Einreisebestimmungen. Trotzdem hat es die Variante auch bereits in viele europäische Länder geschafft. Nun wollen die G7-Fachminister über das weitere Vorgehen sprechen.
Die Ausbreitung der neu entdeckten Omikron-Variante des Coronavirus sorgt weltweit für Beunruhigung. Um die aktuellen Entwicklungen zu diskutieren, hat Großbritannien für Montag ein außerplanmäßiges Treffen der Gesundheitsminister der führenden westlichen Wirtschaftsnationen (G7) einberufen, wie die britische Regierung mitteilte. Die Uhrzeit der Beratungen und in welcher Form sie stattfinden, war zunächst unklar. Großbritannien hat noch bis Ende des Jahres den Vorsitz der G7-Staaten inne. Neben Deutschland und Frankreich gehören auch Italien, die USA, Kanada und Japan zu dem Bündnis.
Mittlerweile sind in etlichen Ländern - darunter auch Deutschland - Fälle der Variante aufgetaucht. Am Wochenende wurde sie in München vom Max-von-Pettenkofer-Institut bei drei Reisenden nachgewiesen. In Hessen bestätigte sich laut Sozialministerium der Fall eines weiteren Reiserückkehrers aus Südafrika. In Nordrhein-Westfalen gibt es in Essen und in Düsseldorf erste Verdachtsfälle. Auch Großbritannien, Kanada, Dänemark, Belgien, Tschechien und Italien meldeten Fälle. In den Niederlanden wurden bei 13 Reisenden Omikron-Infektionen festgestellt. Zuletzt meldete die Schweiz einen ersten Verdachtsfall.
Vorwürfe gibt es zahlreiche. Sie scheinen sich langsam zu einem Muster Russlands zu verdichten. Das Land lockt offenbar Männer ärmerer Länder mit vermeintlichen Hilfsjobs an und schickt sie dann als Invasoren in die Ukraine. Hunderte scheinen betroffen. Sri Lanka fordert die Rückkehr von 800 Männern.
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Grundsteuermodell für den Südwesten ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber darf die Grundsteuer ausschließlich auf den Grund und Boden erheben - ohne Berücksichtigung der darauf stehenden Gebäude, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart am Dienstag entschied. Hausbesitzer hatten geklagt, da sie sich vom Modell benachteiligt fühlen, weil die Gartenfläche genauso bewertet werden soll wie der bebaute Grund. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.