
Linke klagt am Verfassungsgericht wegen Fragerecht
n-tv
Die sächsische Verfassung schreibt vor, dass die Staatsregierung Fragen von Abgeordneten "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantworten muss. Die Linken sehen ihr Fragerecht verletzt.
Dresden (dpa/sn) - Die Linken sehen ihr gesetzlich verbrieftes Fragerecht im Landtag verletzt und ziehen deshalb vor das Verfassungsgericht. "Wir wehren uns juristisch dagegen, dass das Innenministerium in einem wichtigen Themenbereich die parlamentarische Kontrolle lahmlegen will", erklärte Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt.
Aus Sicht der Linken versuche Innenminister Armin Schuster (CDU) in verfassungswidriger Weise, in die Rechte des Landtages einzugreifen: "Wo kämen wir aber hin, wenn plötzlich die Regierung bewerten dürfte, welche Anfragen das Parlament stellen darf?"
Stein des Anstoßes ist eine Große Anfrage der Linken zum Datenschutz mit insgesamt 1.090 Fragen. Die Linken wollten wissen, wie der Freistaat Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen er zu ihrem Schutz trifft. "Von einer Beantwortung wird abgesehen", hatte das Innenministerium mitgeteilt.
