
Lidl darf App trotz Datennutzung als kostenlos bewerben
n-tv
Lidl bewirbt seine App als kostenlos. Verbraucherschützer kritisieren dies und verweisen auf die Daten, die Verbraucher bei der Nutzung hinterlassen. Vor Gericht haben sie mit dieser Darstellung keinen Erfolg.
Darf ein Vorteilsprogramm als "kostenlos" bezeichnet werden, wenn Verbraucher dem Unternehmen dafür Daten überlassen, die dieses dann wirtschaftlich nutzt? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in dieser Frage eine Klage von Verbraucherschützern gegen den Discounter Lidl abgewiesen. Es sei nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung zur App "Lidl Plus" keinen "Gesamtpreis" angebe, erklärte das OLG.
Hintergrund des Verfahrens, das bereits am 22. Juli vor dem Verbraucherrechtssenat des OLG mündlich verhandelt wurde, ist eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Die Verbraucherschützer hatten dabei angeführt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zwar kein Geld zahlen müssten, wenn sie die App "Lidl Plus" nutzen. Dafür zahlten sie für das Angebot aber mit der Preisgabe personenbezogener Daten.
