
Leitlinien zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag
n-tv
Ab dem übernächsten Schuljahr greift der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Angesichts vieler offener Fragen will die Landesregierung nun mehr Klarheit schaffen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das nordrhein-westfälische Kabinett hat fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im sogenannten Offenen Ganztag (OGS) für Kinder im Grundschulalter gebilligt. Nach einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden und Trägern der freien Jugendhilfe sei nun Klarheit geschaffen worden, wie es weitergehe, teilten die Ministerien für Schule und für Familie am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.
Der bundesweit geltende Rechtsanspruch umfasst an Schultagen täglich acht Stunden. In den Ferien können die OGS-Angebote bis zu vier Wochen geschlossen werden. Die Umsetzung des ab dem Schuljahr 2026/27 greifenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung könne wie bisher an Schulen erfolgen, erklärten die Ministerien.
Träger vor Ort behalten Spielraum
