
Lebenslange Haft nach tödlichen Schüssen in Fulda gefordert
n-tv
Mord oder Totschlag im Affekt: Vor dem Landgericht Fulda will die Staatsanwaltschaft für einen Angeklagten lebenslange Haft. Die Verteidigung sieht in den tödlichen Schüssen auf einen Freund Totschlag in minder schwerem Fall. Am 7. März will das Gericht urteilen.
Fulda (dpa/lhe) - Vor dem Landgericht Fulda haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Samstag eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für einen 38-Jährigen aus Dorsten (Nordrhein-Westfalen) gefordert. Der angeklagte Syrer hatte vor Gericht gestanden, dass er einen Landsmann und Freund, einen 41 Jahre alten Vater von fünf Kindern, am 15. Februar 2021 in Fulda erschossen habe. Die Oberstaatsanwältin sagte, der Angeklagte habe die Tat geplant. Er habe eine geladene Waffe eingepackt, sei drei Stunden von Dorsten nach Fulda gefahren, habe das Auto mit falschem Nummernschild einen Kilometer vom Haus des späteren Opfers entfernt geparkt und den 41-Jährigen am frühen Morgen abgepasst.
Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Fall zwei Mordmerkmale, Heimtücke und niedrige Beweggründe. Das spätere Opfer sei arg- und wehrlos gewesen. Der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Er habe sich schwer gekränkt gefühlt, nachdem bei ihm der Verdacht aufgekommen war, dass sein Freund auf eine Affäre mit seiner Ehefrau aus gewesen sein könnte. In Bezug auf die tödlichen Schüsse sagte die Oberstaatsanwältin: "Er wollte seinen unantastbaren Herrschaftsanspruch in seiner Familie aufrechterhalten."
Als weitere Beispiele für dieses Motiv führte sie Zeugenaussagen an, wonach der Angeklagte seine Ehefrau mit einem Stock geschlagen und eingesperrt und die Tochter sich nach Misshandlungen Hilfe suchend ans Jugendamt gewandt habe. Einer der drei Nebenklage-Anwälte, die die Ehefrau und zwei Brüder des Getöteten vertreten, sprach von einem kaltblütigen Mord.
