
Le Pens Erben müssen EU-Parlament 300.000 Euro zahlen
n-tv
Jean-Marie Le Pen ließ sich von der EU Kosten für allerlei Gegenstände erstatten. Zu Unrecht sagt auch ein Gericht. Da der rechtsextreme Politiker inzwischen verstorben ist, werden seine Erben nun zur Kasse gebeten.
Eine Klage des inzwischen verstorbenen rechtsextremen französischen Politikers Jean-Marie Le Pen gegen Rückforderungen des Europaparlaments in sechsstelliger Höhe ist vor dem Gericht der Europäischen Union gescheitert. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Parlaments. Nach dem Tod von Le Pen im Januar hatten seine drei Töchter, darunter die bekannte Politikerin Marine Le Pen, den Prozess der Mitteilung zufolge als seine Erbinnen fortgesetzt.
Die Entscheidung des EU-Gerichts ist nicht rechtskräftig und kann noch in nächster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft werden. Die Parlamentsverwaltung hatte im vergangenen Juli von dem einstigen Europaabgeordneten Beträge in Höhe von 303.200,99 Euro zurückgefordert. Jean-Marie Le Pen saß von 1984 bis 2019 im Parlament.
