
Landwirt muss nicht für tödliche Kuh-Attacke zahlen
n-tv
Im Sommer 2017 läuft eine 70-Jährige über eine Tiroler Alm mit frei laufenden Kühen. Als sich die Frau der Herde für ein Foto nähert, werden die Muttertiere aggressiv. Auf der Flucht stürzt sie und wird von den Tieren überrannt. Richter entscheiden gegen eine Schadensersatzklage.
Im Rechtsstreit um eine tödliche Kuh-Attacke in Österreich hat das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen nun rechtskräftig zurückgewiesen. Damit muss der Almwirt nicht die von der Erstinstanz verhängten 80.000 Euro plus Zinsen an Ehemann, Tochter und Enkelin der Verstorbenen zahlen, teilten die Anwälte des Beklagten und ein Gerichtssprecher mit.
Das OLG hielt in seiner Entscheidung fest, dass Weide- und Almflächen nicht zwingend abgezäunt werden müssen, sofern es nicht bereits in der Vergangenheit zu Vorfällen mit den Tieren gekommen sei. Außerdem hätte es im vorliegenden Fall ohnehin einen durch einen Zaun abgesicherten Ausweichweg gegeben.
Die 70-jährige Einheimische und ihr Hund waren 2017 im Tiroler Erl von Kühen zu Tode getrampelt worden. Auf dem Rückweg von einer Alm hatte sich die Hundehalterin entschieden, durch freies Almgelände zu gehen. Auf der Almwiese sei sie auf Mutterkühe und ihre Kälber gestoßen, die dort ausweislich von Fotos zunächst friedlich gelegen hätten, so ein Gerichtssprecher weiter. Erst als sich die Frau und ihr Hund den Tieren für ein Foto genähert hätten, seien die Kühe aggressiv geworden. Auf der Flucht stürzte die 70-Jährige und wurde überrannt.
