Landtag verabschiedet neues Polizeigesetz
n-tv
Die bayerische Polizei bekommt für ihre Arbeit eine überarbeitete Rechtsgrundlage. Dagegen laufen aber immer neue Verfassungsklagen.
München (dpa/lby) - Ungeachtet massiver Kritik der Opposition und aus Teilen der Bevölkerung hat der bayerische Landtag eine Reform des umstrittenen Polizeiaufgabengesetzes beschlossen. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern stimmte am Dienstagabend für die Novelle. Die Grünen sowie SPD, FDP und auch die AfD votierten dagegen mit Nein. Die SPD-Fraktion kündigte umgehend eine weitere Verfassungsklage an. Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Das jetzige Änderungsgesetz sieht unter anderem vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannten "drohenden Gefahr" hat. Künftig darf die Polizei hier etwa nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Bisher war dies auch schon möglich, wenn "erhebliche Eigentumspositionen" bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden.Laufach (dpa/lby) - Zwei Motorradfahrer sind auf der Bundesstraße 26 in Laufach (Landkreis Aschaffenburg) schwer verletzt worden - einer von ihnen schwebt in Lebensgefahr. Zu dem Unfall kam es, als einer der beiden Männer am Sonntagnachmittag mit seiner Maschine auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Motorrad zusammen, wie die Polizei mitteilte.
Friedrichshafen (dpa/lsw) - Wegen mikrobiologischer Verunreinigungen soll in Teilen des östlichen Bodenseekreises das Trinkwasser abgekocht werden. Betroffen seien die Wasserversorgung Unteres Schussental, Teile des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung, das Gemeindegebiet Langenargen sowie Teile des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes Meckenbeuren mit der Hochzone rund um Liebenau, teilte das Landratsamt Bodenseekreis am Sonntag mit. Die Kernstadt Tettnang, die vom städtischen Wasserwerk versorgt wird, sei nicht betroffen.