
Landtag setzt altes Kommunalwahlgesetz wieder in Kraft
n-tv
Rolle rückwärts beim Kommunalwahlgesetz: Nach der Klatsche vor dem Verfassungsgericht muss der Landtag auf die Schnelle zurück zur vorherigen, erprobten Rechtsgrundlage.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Gut drei Monate vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hat der Landtag mit den Stimmen aller Regierungs- und Oppositionsfraktionen das alte Kommunalwahlrecht wieder in Kraft gesetzt. Das Parlament zieht damit Konsequenzen aus einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Das hatte vor zwei Wochen festgestellt, dass eine seit Juli 2024 geltende Novelle das Recht kleinerer Parteien auf Chancengleichheit verletzt.
Eine gesetzliche Anpassung müsse noch vor den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen am 14. September erfolgen, um auf rechtssicherer Grundlage die Sitzberechnung durchführen zu können, stellen die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP in ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf fest. Angesichts der Kürze der Zeit sei eine Rückkehr zum etablierten, rechtssicheren und in der Praxis bekannten Verfahren angezeigt.
Gleichzeitig wurden die notwendigen Anpassungen in der Kommunalwahlordnung vorgenommen. Zusätzliche Kosten entstünden durch die Änderungen nicht, heißt es im Gesetzentwurf.
