
Landgericht lehnt Befangenheitsantrag in Held-Prozess ab
n-tv
Mainz (dpa/lrs) - Die drei Berufsrichter im Untreue- und Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held (SPD) haben einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Schöffen abgelehnt. Es gebe keinen Anlass, an der Unvoreingenommenheit der Laienrichter zu zweifeln, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert am Donnerstag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mainz. Über einen weiteren Befangenheitsantrag ist noch nicht entschieden.
In dem abgelehnten Antrag bezogen sich die Verteidiger Helds und der beiden Mitangeklagten auf das vom Gericht angeordnete Selbstleseverfahren. In einem solchen Verfahren werden Dokumente in die Verhandlung eingeführt, ohne mündlich verlesen werden zu müssen. Die Verteidigung kritisierte, dass der Datenträger mit den dafür bestimmten Dokumenten weitere Akten wie Vernehmungsprotokolle von Zeugen enthalten habe, die die beiden Schöffen und die Ergänzungsschöffin beeinflussen könnten. Richter Eckert erklärte in dem Beschluss, die Schöffen hätten erklärt, sich an die Anordnung zum Selbstleseverfahren gehalten und keine weiteren Dokumente gelesen zu haben. Es sei außerdem nicht nachvollziehbar, dass Schöffen derart von Akten beeinflusst werden könnten, dass ihre Fähigkeit zu einem unvoreingenommenen Urteil Schaden nehme. Schließlich müssten sich Schöffen auch von Wertungen freimachen, die sich etwa aus der Berichterstattung in Medien ergeben könnten.More Related News
