Landeswahlleitung will Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen
Die Welt
In zwei Berliner Wahlkreisen habe es am 26. September Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, teilte Landeswahlleiterin Petra Michaelis mit. Deshalb will sie beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse einlegen.
Die Landeswahlleitung will beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September einlegen. In zwei Wahlkreisen habe es Wahlrechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, sagte Landeswahlleiterin Petra Michaelis am Donnerstag bei einer Sitzung des Wahlausschusses.
Möglich ist nun eine Wiederholung der Wahl in den beiden Wahlkreisen. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.