
Landeswahlleiter: Zunächst keine Info zu direkt Gewählten
n-tv
Aufgrund des geänderten Wahlrechts zieht bei der kommenden Bundestagswahl nicht mehr jeder Wahlkreissieger automatisch ins Parlament ein. Das hat Folgen für die Bekanntgabe der Ergebnisse.
Fürth (dpa/lby) - Wer zieht bei der kommenden Bundestagswahl als direkt Gewählter ins Parlament ein? Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik könnte zu dieser Frage aufgrund des geänderten Wahlrechts im Februar zunächst Unklarheit herrschen.
Die bei der Statistikbehörde in Fürth angesiedelte Landeswahlleitung werde nämlich anders als noch bei der Bundestagswahl 2021 für das vorläufige Ergebnis zunächst nur die Mehrheiten und noch nicht die Gewählten nachweisen, teilte eine Sprecherin mit. Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.
Um festzustellen, wer sicher in den Bundestag einzieht, muss demnach erst die Bundeswahlleiterin die erforderliche Zweitstimmendeckung berechnen - also wie viele Sitze auf eine Landesliste einer Partei entfallen. Eine weitere Folge: Die Kreiswahlleiter stelle nicht mehr fest, welche Wahlkreisbewerber als gewählt gelten und benachrichtige auch keine Gewählten mehr.
