
Landessozialgericht kassiert Verordnung zur Behindertenhilfe
n-tv
Sachsen-Anhalt will die Behindertenhilfe umbauen. Verhandlungen mit den Trägern gestalten sich zäh. Ohne Einigung setzte das Land auf eine Übergangsverordnung - und machte dabei offenbar Fehler.
Halle/Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt versucht derzeit, die Behindertenhilfe neu aufzustellen. Eine Übergangsregelung für die Zeit bis zu einem neuen landesweiten Rahmenvertrag ist nun aber vom Landessozialgericht in Halle kassiert worden. Im Eilverfahren setzte das Gericht in drei Musterverfahren den Vollzug der Regelungen einstweilig aus, wie ein Gerichtssprecher in Halle mitteilte.
Die formellen Voraussetzungen zum Erlass der Verordnung lagen nach Ansicht des Senats nicht vor. Geklagt hatten Leistungserbringer aus der Behindertenhilfe.
Bis ein neuer Rahmenvertrag verhandelt ist, gelten nun die Regelungen des vom Sozialministerium gekündigten Vertrags aus dem Jahr 2019. Die Eilentscheidungen gelten formal nur zwischen den jeweiligen Verfahrensbeteiligten, so der Gerichtssprecher. Laut Sozialministerium sind diverse weitere Antragsteller vor Verwaltungsgerichten erfolglos geblieben. Das Ziel sei weiterhin, einen neuen Vertrag zu verhandeln.
